Markus Willke ist als Rechtsanwalt in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht tätig.
Der Schwerpunkt der Beratung liegt bei der Strukturierung und Durchführung von Trans-aktionen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften (Mergers & Acquisitions, Private Equity) sowie der Wachstums-finanzierung von Unternehmungen (Venture Capital, Capital Market).
Die Transaktionen auf diesen Gebieten umfassen auch transaktionsrelevante gesellschaftsrechtliche und vertragliche Themen.
Zu den Mandanten von Markus Willke zählen vornehmlich Unternehmer, private Investoren (Family Offices) und Finanzinvestoren (Private Equity Fonds oder Venture Capital-Gesellschaften) aber auch Insolvenzverwalter. Die Tätigkeit von Markus Willke ist regelmäßig international geprägt.
Markus Willke berät seine Mandanten neben dem Transaktionsgeschäft umfassend bei sämtlichen wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen (Corporate Housekeeping) und koordiniert dabei verschiedene rechtliche Aspekte in den Bereichen des Arbeitsrechts, gewerblichen Mietrechts, Steuerrechts und gewerblichen Rechtsschutzes (Information Technology, Intellectual Property) und im Zusammenhang mit dem Thema der Corporate Governance sowie strafrechtlichen Fragestellungen.
Markus Willke war in den US-amerikanischen Kanzleien WILLKIE FARR & GALLAGHER LLP und MORGAN, LEWIS & BOCKIUS LLP, Frankfurt am Main/New York, in den Bereichen Corporate und Capital Market tätig.